Vorteile der Regasifizierungskälte von Eco ice

Besonders für autarke Anwendungen geeignet

waermetauscher

Kälteübertrager innerhalb der LNG-Anlage

LNG-Anwendungen sind gerade in schlecht erschlossenen Gebieten, die nicht an ein Gasversorgungssystem angeschlossen sind, betriebswirtschaftlich sinnvoll. Hier sind oft auch große elektrische Anschlussleistungen nicht vorhanden. Deshalb wird hier die Herstellung tiefer Temperaturen mit herkömmlicher Kompressorentechnik zum Problem. Da Regasifizierungskälte fast ohne Elektroenergie funktioniert, werden nur geringe Anschlussleistungen benötigt.

Für gewerbliche Anwendungen geeignet

Die Regasifizierungskälte von Eco ice ist auch für Anwendungen in der Gewerbekälte geeignet. Sie ist auch für eine Anlagengröße unter 100 kW Kälteleistung einsetzbar. Dieser Bereich wurde bisher bei der Rückgewinnung von Kälte bei der Regasifizierung von LNG kaum bedient.

Einsatz im Gefrierbereich

Im Gegensatz zu anderen bekannten Kältesystemen, die ohne mechanische Kompressoren betrieben werden können, ist die Regasifizierungskälte von Eco ice für Nutztemperaturen bis zu -38 °C geeignet. Gleichzeitig können aber auch Anwendungen um den Gefrierpunkt bzw. Klimaanwendungen realisiert werden.

Leise im Betrieb

Die Regasifizierungskälte von Eco ice braucht keine mechanischen Kompressoren. Einzig eine Pumpe zur Umwälzung der Sole führt zu sehr geringen Geräuschen. Die Vibration mechanischer Kompressoren, häufig ein Ärgernis für die Nutzer, ist bei unserem Anlagenkonzept nicht relevant.

Kostensparend, wirtschaftlich und nachhaltig

Aufgrund der Verwendung von Edelstahl bei den wesentlichen Komponenten ist eine hohe Betriebssicherheit und Anlagenverfügbarkeit gewährleistet. Die Regasifizierungskälte von Eco ice hat kaum bewegliche Teile und ist deshalb nahezu wartungsfrei und höchst langlebig.
Da hier allein „Abfallkälte“ genutzt wird, die sonst ohnehin an die Umgebung abgegeben worden wäre, und keine Kältemittel mit Ozonabbau- und Treibhauspotenzial verwendet werden, sind aufwendige Wartungsvorschriften, die aus der F-Gase-Verordnung (Verordnung(EU) Nr.517/2014 über fluorierte Treibhausgase) resultieren, kein Thema für Sie.